Einige Pflegemaßnahmen im Bereich der häuslichen Pflege erfordern medizinisches Fachwissen. Sie dürfen nur von medizinischen Pflegekräften und Fachkräften der Gesundheit- und Alterspflege durchgeführt werden. Die Behandlungspflege umfasst bei uns alle Leistungen der medizinischen Versorgung. Das betrifft nicht nur die Wundpflege und die Versorgung mit Medikamenten, sondern auch die Messung des Blutdrucks und Blutzuckers, die Inhalation, den Verbandswechsel, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, die medizinische Einreibung und die Dekubitusbehandlung. Letzteres beinhaltet präventive Maßnahmen bei Patienten, die größtenteils liegen, um Muskeln und Gelenke beweglich zu halten und Kontrakturen und Folgeerkrankungen zu vermeiden.
Die Behandlungspflege ist in der Regel zeitlich begrenzt und beginnt mit einer Erstverordnung durch Ihren Hausarzt. Diese umfasst einen Zeitraum von 14 Tagen. Die Dauer kann sich, je nach Ihrem Gesundheitszustand, verlängern und auch über Monate andauern. Hierfür ist dann die Feststellung des Pflegegrads notwendig. Die Behandlungspflege wird in einigen Fällen auch dann erforderlich, wenn sich der Krankenhausaufenthalt durch die medizinische Versorgung zu Hause vermeiden lässt. Bei bestimmten Erkrankungen benötigen unsere Patienten zudem eine Sicherungspflege, die Teil der Behandlungspflege ist und auf unbestimmte Zeit festgelegt wird. Sie hat die Aufgabe, dass sich entweder eine bestehende Erkrankung nicht verschlimmert oder die geheilte Krankheit nicht wieder ausbricht. Auch diese Behandlungspflege ist auf ärztliche Anordnung unbefristet.
